Mittwoch, 13. Dezember 2017

Mindestlohn wird vielen verweigert

Vertragsverhandlung "auf Augenhöhe" für viele Beschäftigte Utopie

Den Beschäftigten, die den Mindestlohn erhalten und so möglicherweise gegenüber einer früheren Situation davon profitieren, stehen genauso viele gegenüber, die ebenfalls ein Anrecht darauf hätten, deren Arbeitgeber aber durch allerlei Tricksereien versuchen, das Gesetz zu unterlaufen. Dies ergab eine Studie des Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in der betroffene Arbeitnehmer befragt worden waren.
Bevor also die Arbeitgeber wieder einmal die gesetzgeberische Regelungswut anprangern, sollten sich klar gegen die schwarzen Schafe in ihren Reihen positionieren. Je restriktiver und ausschließlich profitmaximierend die Arbeitsbedingungen sind, desto mehr sieht sich der Gesetzgeber in der Veranlaßung zu handeln.
Wenn es einen "Arbeitsmarkt" mit gleichberechtigten Teilnehmern gäbe, die "auf Augenhöhe" faire Arbeitsbedingungen aushandeln könnten, dann bräuchte man keine Regelungen.
Aber den wird es auch in der Arbeitswelt 4.0 nicht geben. Es steht sogar zu befürchten, dass es den in Zukunft noch weniger geben wird wie heute.
Darum wieder mein Plädoyer: gesetzliche Verpflichtung zu Tarifverträgen anstatt Mindestlohn.

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