Montag, 16. September 2013

Umgang mit alkoholgefährdeten Mitarbeitern IV

Wie geht man mit alkoholabhängigen Mitarbeitern um?

Sie übernehmen als Führungskraft einen Job mit neuen Verantwortungen und auch anderen Mitarbeitern. Nach einiger Zeit merken sie bei einem gewisse Auffälligkeiten, Unpünktlichkeiten, längere Abwesenheiten vom Arbeitsplatz. Seine Arbeit liefert er allerdings noch ordentlich ab. Er braucht vielleicht etwas länger wie die anderen. Nebenbei schnappen sie auch mal einen Spruch von den Kollegen auf: "Wenn der Karl seinen Spiegel hat, dann macht er einen ordentlichen Job." Sie gewinnen jedenfalls mit der Zeit den Eindruck, der Mitarbeiter trinkt. Was tun? Grundsätzlich gilt auch hier, was ich im letzten Post geschrieben habe. Bitten Sie den Mitarbeiter zu einem Gespräch und konfrontieren sie ihn mit ihrem Eindruck. Neben der schon beschriebenen Reaktion des Abstreitens kann es noch eine zweite Alternative geben, die ich auch schon erlebt habe. Der Mitarbeiter bedankt sich überschwenglich, dass sie das Thema endlich angesprochen haben und verspricht ihnen, sofort aufzuhören oder zumindest seinen Konsum deutlich einzuschränken. Lassen sie sich davon nicht beeindrucken. Sprechen sie ihm ein Alkoholverbot aus, das nicht nur den Konsum im Unternehmen verbietet sondern auch alkoholisiert am Arbeitsplatz zu erscheinen. Beobachten sie weiter sein Verhalten und gehen sie davon aus, dass sie bald wieder eine Gespräch mit ihm führen müssen.Wenn sie einen werksärztlichen Dienst haben, machen sie ihm zur Auflage, dass er sich mit dem Arzt berät, um weiterführende Hilfe zu bekommen. Ideal wäre es, wenn sie eine betriebliche Sozialberatung zur Verfügung hätten, die in solchen Fällen professionelle Hilfe zur Verfügung stellt oder vermitteln kann. Fangen sie nicht selbst an zu "therapieren" oder ihm Ratschläge zu geben, wie er von seiner Sucht los kommt. Ohne fachkundige externe Hilfe geht es nicht. Als Vorgesetzter müssen sie jedoch unbedingt konsequent sein. Das ist eine der wenigen Situationen, in denen auch ich autoritäres Verhalten empfehle. Sie müssen in dem Sinn Druck ausüben, dass der betroffene Mitarbeiter genau weiß, dass sein Verhalten auffällt und dass es in keiner Weise geduldet wird. Er muss spüren, dass er etwas dagegen tun muss und dass er schlimmstenfalls sogar seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzt. Der Mitarbeiter wird sich möglicherweise heftig wehren oder um Mitleid und Nachsicht bitten. Bleiben sie auch dann konsequent. Lassen sie sich nachweisen, dass er externe Hilfe in Anspruch nimmt. Ich persönlich habe gute Erfahrungen damit gemacht nch einem abgestuften Konzept vorzugehen, je nach Stadium des betroffenen Mitarbeiters. Das Konzept stand unter der Zielsetzung dem Mitarbeiter den Arbeitsplatz zu erhalten, wenn er die notwendigen Massnahmen bis hin zur Therapie erfolgreich bewältigt.
Wenn sie ein individuelles Alkoholverbot erteilt haben, können sie bei einem Verstoß abmahmen mit allen weiterführenden Konzequenzen. Ansonsten ist auch die Alkoholkrankheit eine Krankheit mit denselben Anforderungen an eine entsprechende Kündigung.



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