Freitag, 2. Dezember 2016

Arbeitsministerin will flexibleres Arbeiten testen lassen

Aber warum braucht man dazu eine zweijährige Experimentierphase mit wissenschaftlicher Begleitung?

Die Idee und das Vorhaben sind sind ja gut. Frau Nahles will das flexiblere Arbeiten erleichtern und plant dafür eine Öffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz. Eine Reform dieses Gesetzes ist längst überfällig. Gut ist auch, dass sie die Tarifpartner mit einbinden will. Dann sitzen nämlich Leute am Tisch, die näher an der Praxis sind und die Anforderunden der Branchen besser kennen, wie die Juristen im Ministerium. Doch warum knüpft sie das Vorhaben an die Bedingung, zunächst nur zwei Jahre befristet und mit wissenschaftlicher Begleitung?
Man kann sich leicht vorstellen, wieviele Gremien und Expertenrunden tagen müssen, bis das Design für dieses Experiment festgelegt ist. Auch dabei wollen Arbeitgeber unf Gewerkschafter sicher mitreden wollen. Soll das Experiment bundesweit durchgeführt werden oder nur in bestimmten Branchen und Regionen? Wenn letzteres, wo und in welchen? Auch über die Auswahl der wissenschaftlichen Begleitung kann man trefflich diskutieren. Die sollte natürlich weder den Arbeitgebern noch den Gewerkschaften nahestehen. Am besten wählt man gleich zwei Institutionen aus, damit der Proporz gesichert ist. Das alles kostet natürlich auch Geld.
Man kann die Motivation der Ministerin durchaus verstehen. Sie will ja nicht einer eh schon überbordenden Flexibilität noch weiter das Tor öffnen. Und es ist keine ganz einfache Aufgabe die Schutzfunktion des Gesetzes mit den Forderungen nach Flexibilität zu vereinbaren.
Gerade darum ist der Weg richtig, den Tarifpartnern den Auftrag zu geben, nach Lösungen zu suchen. Die Gewerkschaften werden darauf achten, dass auch die Arbeitnehmer Vorteile aus der Flexibilität haben und die Arbeitgeber können ihre Interessen einbringen. Entscheidend ist nur, das ein klares und eindeutiges Ziel erarbeitet wird. Was soll gegenüber dem heutigen Inhalt des Gesetzes verändert und was soll erreicht werden? Ohne diese Grundlage wäre auch eine wissenschaftliche Begleitung sinnlos. Man muss den Tarifparteien allerdings auch ins Stammbuch schreiben, dass sie auf handhabbare, unkomplizierte und möglichst einfache Regelungen achten. Und was die Befristung angeht: Tarifverträge sind üblicherweise mit Kündigungsfristen ausgestattet. Man kann also ohne großes Risiko auf diese Ebene Erfahrungen sammeln und die dann in gesetzliche Änderungen einfliessen lassen. Aber alle Beteiligten sollten sich bemühen möglichst zügig zu Potte zu kommen.

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