Mittwoch, 12. Oktober 2016

Grüne fordern Recht auf Heimarbeitsplatz

Wissen die, was sie damit anrichten?

Die Grünen fordern einen Rechtsanspruch auf flexibles Arbeiten und ein sogenanntes Home-Office, so war dieser Tage zu lesen. Fairerweise muss man auch den Zusatz mitzitieren: "...sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen." Alles halb so schlimm, könnte man also meinen.
Dann muss man konsequenterweise auch fragen, was soll dann ein solcher Anspruch? Wenn es letztendlich doch ins Belieben des Arbeitgebers gestellt ist, ob er mit diesem Argument das entsprechende Begehren seiner Beschäftigten zurückweist.

Bedenklich ist an einer solchen Forderung zunächst, dass ein gesetzlich oder sonstwie - z.B. tariflich - formulierter Anspruch meist eine detaillierte Regelung nach sich zieht, wie denn dieser Anspruch in der Praxis umgesetzt werden soll. Und eine Regelung, besonders wenn sie mit einer derartigen Vorbehaltsklausel verbunden ist, erzeugt immer Aufwand.
Der Arbeitgeber muss gegebenenfalls darlegen, welche betrieblichen Gründe es sind, die gegen einen Heimarbeitsplatz sprechen. Hat der Mitarbeiter ein Einspruchsrecht, wenn er mit einer Ablehnung nicht einverstanden ist?
Das Home-Office ist schon jetzt ein Raum, an dem viele ein - auch berechtigtes - Regelungsinteresse haben, Unfallschutz, Datenschutz, um nur zwei Beispiele zu nennen. Man sollte es also nicht noch mehr komplizieren.
Unternehmen, die für diese Flexibilisierung offen sind - und das sind mittlerweile sehr viele - brauchen derartige Regelungen nicht. Arbeitgeber, die sich damit schwer tun, werden genügend betriebliche Gründe finden, um die Zahl der Interessenten zumindest klein zu halten.
Es wäre nicht das erste Mal, dass eine an sich gute Idee durch zu viel Bürokratie unattraktiv gemacht wird, für beide Seiten.
Aber was wollen die Grünen mit einem derartigen Anspruch eigentlich erreichen? Wollen sie die Arbeitnehmer vor zu hoher Arbeitsbelastung schützen? Oder wollen sie mehr Selbstbestimmung über die Arbeitszeit erreichen?
Flexibilisierung der Arbeitszeit schützt noch nicht vor zu hoher Belastung. Das zeigt alle Erfahrung. Wenn die Personalbemessung zu knapp ist, wenn am Personal gespart wird, nützt die beste Flexibilisierung nichts. Auch eine größere Selbstbestimung des Personals hilft dann nicht.  Die wird durch die betrieblichen Gründe sofort wieder eingeschränkt. Und diese Gründe sind ja in vielen Fällen berechtigt. Es kann nicht jeder Beschäftigte zu ihm genehmen Zeiten Flexibiliserung in Anspruch nehmen oder im Home-Office arbeiten.
Aber es gibt mittlerweile, gerade was die Heimarbeit angeht, viele Beispiele, die ohne detaillierte Regelungen gut funktionieren. Was braucht es dazu? Offene, vertrauensvolle Führungskräfte und verantwortungsbewußte Mitarbeiter. Und die bringt auch die beste Regel nicht hervor.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen