Montag, 30. September 2013

Das Arbeitszeitgesetz muss reformiert werden

Nach dem ich in den beiden vorhergehenden Posts über Arbeitszeit geschrieben habe, ist ein Blick auf und in das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) notwendig. Schon vor einigen Jahren hat einmal jemand zu mir gesagt, das ArbZG sei das Gesetz in Deutschland, das am meisten überschritten wird. Ich kann nicht beurteilen, ob das wirklich stimmt aber aus der Praxis weiss ich, dass gerade dieses Gesetz häufig strapaziert und auch missachtet, ja sogar ignoriert wird. Wenn man es beachtet, dann verursacht es oft einen nicht unbeträchtlichen Formalismus, z.B. bei der Beantragung von Sonntagsarbeit - auch wenn die zuständigen Behörden konstruktiv damit umgehen. Gründe jedenfalls gibt es genug, dieses Gesetz auf den Prüfstand zu stellen.
Wenn man das tut, muss man natürlich zuerst die Frage stellen, wird dieses Gesetz überhaupt noch gebraucht? Leider muss man diese Frage mit Ja beantworten. Für den größeren Teil der Beschäftigten dürfte, von der quantitativen Betrachtung der Arbeitszeit ausgehend, die Welt im Großen und ganzen noch in Ordnung sein, legt man beispielsweise die Beschäftigtenbefragung der IG Metall zugrunde. Die Belastung kommt zunehmend von der Arbeitssituation selbst, auch wenn sich die Arbeitszeit noch im Rahmen hält. Allerdings gibt es Bereiche - von der Situation bei Investmentbankern war hier auch schon die Rede -, in denen offensichtlich Arbeitszeit keine Rolle mehr spielt. Nun werden die Banker und Elitejuristen wenigstens gut bezahlt aber leider geht die arbeitszeitmäßige Belastung oft auch mit Jobs im Niedriglohnsektor einher. Von daher muss es eine gesetzliche Regelung geben, die das einschränkt. Nur muss die auch durchgesetzt werden können.
Eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung von Arbeitszeiten ist leider notwendig. Diese sollte sich auf wenige notwendige Eckdaten beschränken: Tagesarbeitszeit, Wochenarbeitszeit, grundsätzliche Bestimmungen für Schichtbetriebe, Sonntagsarbeit. Sie sollten dann auch für alle Bereiche gelten. Es ist nicht einzusehen, dass eine Schichtregelung in einem Krankenhaus, bei der Feuerwehr oder in der Gastronomie andere Schutzbestimmungen enthält als in einem Industriebetrieb. Ein wesentlicher Teil der Regelungen des ArbZG sind Ausnahmeregelungen und Genehmigungsprozeduren für diese. Allein das ist Grund genug, die Kernregelungen zu überprüfen. Das Gesetz muss genügend Spielraum insbesondere für tarifvertragliche Regelungen lassen und kann damit auch die Notwendigkeit für Firmen erhöhen, Tarifverträgen beizutreten.
Schließlich müssen die Sanktionen wirksamer werden. Relativ moderate Bussgelder reichen offenbar nicht aus. Ganz abgesehen davon dürften die deswegen geführten Verfahren relativ selten sein. Eine Sanktion bei Verstößen könnte beispielsweise die verpflichtende Einführung einer betrieblichen Arbeitszeitregelung sein, die sicherstellt, dass festgestellte Verstöße nicht mehr vorkommen und die auch kontrolliert wird.
Die aktuelle Mindestlohndiskussion sollte auch durch eine Diskussion über Arbeitsbedingungen ergänzt werden. Darum plädiere ich für die verpflichtende Einführung von Tarifverträgen, in denen gewisse Minndestbedingungen branchenbezogen geregelt werden können.
Schließlich sollten die verschiedenen Gesetze, die sich mit Arbeitszeitfragen beschäftigen, wie Urlaub, Ladenschluss in einem Werk zusammengefasst werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen